Entschädigung bei Kreuzfahrten und Schiffsreisen: Welche Rechte gelten?

  Aktualisiert am  30 März 2026

Hat die Fähre Verspätung oder wurde die Fahrt annulliert, können Sie von Ihren Fahrgastrechten Gebrauch machen. Wie die im Detail aussehen? Das ist situationsbezogen und reicht von einer Rückerstattung des Fahrpreises, über eine Entschädigungszahlung bis hin zur Fahrt mit einem vergleichbaren Schiff.

Bei Kreuzfahrten gilt sowohl die Fahrgastrechteverordnung im See- und Binnenschiffsverkehr sowie das Pauschalreiserecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Daher gilt Pauschalreiserecht. In einigen Fällen gilt aber zudem die Fahrgastrechteverordnung.
  • Bei Verspätungen von Schiffsfahrten ist die Höhe der Entschädigung von zwei Faktoren abhängig: der planmäßigen Fahrtdauer und der Dauer der Verspätung am Zielhafen.
  • Wird die Fahrt im Vorfeld annulliert oder kommt es zu einer mehr als 90-minütigen Verspätung, so haben Sie die Wahl zwischen der Erstattung des Fahrpreises und einer anderweitigen, vergleichbaren Fahrt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an das ursprüngliche Endziel.
  • Es gibt Fälle, in denen die Fahrgastrechte nicht greifen: Sorgen beispielsweise die Wetterverhältnisse dafür, dass der sichere Betrieb des Schiffes nicht gewährleistet werden kann, ist eine Entschädigung ausgeschlossen.

Die EU-Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr

Schiffsreisende innerhalb der Europäischen Union genießen einen umfassenden Schutz durch die EU‑Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Diese Regelungen legen klar fest, in welchen Fällen Passagiere Anspruch auf besondere Unterstützung oder Entschädigung haben.

Wann gelten die EU-Fahrgastrechte?

  • Die Rechte gelten für Reisen mit Schiffen, die in einem Hafen innerhalb der Europäischen Union ablegen.
  • Bei Reisen mit Schiffen, die von einem Hafen außerhalb der EU ablegen und in einem Hafen innerhalb der Europäischen Union anlegen, sofern das Schifffahrtsunternehmen seinen Sitz in der EU hat.
  • Die Fahrgastrechte gelten für Kreuzfahrten mit mehr als zwei Übernachtungen an Bord, bei denen noch weitere Dienste angeboten werden. Die Kreuzfahrt muss in einem Mitgliedsstaat beginnen.

Wann gelten die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr nicht?

  • bei Reisen auf Schiffen mit Zulassung für höchstens zwölf Personen
  • bei Reisen auf Schiffen, deren Besatzung aus höchstens drei Personen besteht
  • bei Reisen auf Schiffen ohne Maschinenbetrieb
  • bei Reisen auf Kurzstrecken, wenn die einfache Strecke kürzer als 500 Meter ist
  • bei Fahrten mit historischen Schiffen
  • bei Ausflugs- und Besichtigungsfahrten, bei denen es sich nicht um Kreuzfahrten handelt

 

Über die Rechte von Schiffsreisenden informiert die Europäische Union.

Ein Kind blickt am Heck einer Fähre über die Reling auf das Kielwasser.
Ist Ihre Fähre verspätet oder wird die Abfahrtszeit kurzfristig verlegt, geraten Reisepläne schnell ins Wanken.

Welche Rechte haben Sie bei Verspätungen und Annullierungen?

 

Kostenfalle: Handynutzung an Bord

Vorsicht: Trotz Roaming-Verordnung können beim mobilen Telefonieren an Bord hohe Kosten anfallen. Bis zu fünf Euro pro Minute!

Grund sind die speziellen Netzbetreiber, die ihren Dienst mittels Satelliten anbieten.

Ein großes Kreuzfahrtschiff auf offener See.
Kreuzfahrten Sind Pauschalreisen. Das Pauschalreiserecht sichert Urlauber besonders gut ab.

Ihre Rechte auf Kreuzfahrten

Wird Ihre Kreuzfahrt annulliert oder verspätet sich die Ankunft, haben Sie das Recht auf Information und grundsätzlich auf Unterstützungsleistungen wie Imbisse, Mahlzeiten, Erfrischungen, Übernachtungen.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei Kreuzfahrten nicht. Hier gilt das Pauschalreiserecht.

Barrierefrei auf Kreuzfahrt

Schiffsbetreiber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter dürfen Personen mit eingeschränkter Mobilität die Beförderung nicht verweigern. Es sei denn, geltende Sicherheitsanforderungen können durch die Mitnahme nicht gewährleistet werden oder die Bauart des Schiffes oder die Infrastruktur und Einrichtung des Hafens ermöglichen keine sichere Beförderung.

In diesem Fall müssen alle Anstrengungen unternommen werden, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu finden.

In der Regel müssen Betreiber und Veranstalter von Schiffsreisen dafür sorgen, dass sowohl an Bord als auch am Hafen kostenlose Mobilitätshilfen bereitstehen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Inanspruchnahme einer Hilfeleistung bei Abschluss des Beförderungsvertrags oder mindestens 48 Stunden vor Abfahrt mitgeteilt wurde. Weiterhin müssen sich die Passagiere zum vorgegebenen Zeitpunkt an den entsprechenden Kontaktpunkten einfinden.

Der Beförderer kann – in unbedingt notwendigen Fällen – verlangen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität von einer Begleitperson begleitet werden. In diesem Fall wird die Begleitperson kostenlos befördert.

Auslandskrankenversicherung nicht vergessen

Wer eine Kreuzfahrt unternimmt, sollte vor Reiseantritt unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Nur so ist gewährleistet, dass im medizinischen Notfall die Behandlungskosten erstattet werden. Denn auf Kreuzfahrtschiffen arbeiten nur Ärzte, die privat abrechnen. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) reicht nicht aus.

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